Um was geht es hier?

Bis mindestens Juni 2014 - dem Zeitpunkt einer Neuregelung des Sorgerechts - hatten in der Schweiz jedes Jahr tausende von Kindern den freien Zugang zu ihren Vätern verloren, weil sich manche Kindsmütter querstellten.

Unsere Schweizer Laien-Behörden verweigerten dabei den Kindern leider oft jede Hilfe. Sie folgten lieber unsinnigen und längst überholten Weltanschauungen. Da hörte oder las man dann Aussagen wie:

Unsere Behörden unterstützten damit diejenigen Mütter, die ihrem Kind durch ihre Entfremdungsbemühungen einen möglichen psychischen Schaden zufügten.

Dagegen anzukämpfen war enorm schwierig und belastend.

Vormundschaftsbehörden, Regierungsräte, Verwaltungsrichter, Kantonsräte und Bundesrichter zeigten sich überfordert und in überraschendem Ausmass verantwortungslos.

Übergeordnetes Völkerrecht wurde missachtet. Schweizerische Gesetze wurden nicht angewendet. Es herrschte Willkür und Dummheit in einem unvorstellbaren Ausmass. Das Leid, welche unsere Behörden angerichtet hatten, betraf 2012 in der Schweiz etwa 100'000 Kinder im Alter von 0 bis 18 Jahren sowie ihre Eltern.

Es stellte und stellt sich die grundsätzliche Frage, wie weit das eigentlich gute Schweizerische Rechtssystem durch überforderte Behördenmitglieder ein sinnloses und gar verbrecherisches Gesicht bekommen kann.

Zweck dieser Website

Auf dieser Website befasse ich mich nicht mit den Taten der  Mutter meiner Tochter, sondern mit den Taten der Schweizer Behörden in den Jahren 2006 bis 2013, die den Schutz meiner Tochter vor Instrumentalisierung und emotionalem Kindsmissbrauch verweigerten.

Zu diesem Zweck veröffentliche ich Aufsichtsbeschwerden, Leserbriefe und Kommentare, nenne die Namen der Täter/-innen und informiere über meine damaligen Verfahren am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Die wesentlich umfangreicheren kinderrechtlichen Verfahren werde ich hier aber nicht veröffentlichen.

Eine gute Zusammenfassung meines Falles zusammen mit den schlimmsten Aussagen von Behördenmitgliedern bietet die erste Aufsichtsbeschwerde an den Kantonsrat Schwyz.