Blog

Hier berichte ich über aktuelle Neuigkeiten und Entwicklungen.

Behördenmitglieder vertreten lieber ihre privaten Ideologien, anstatt unsere Gesetze!

30. Dezember 2012

Werner Bruhin aus Rickenbach SZ, bis Ende Juni 2012 Verwaltungsgerichtspräsident im Kanton Schwyz, hat kürzlich einem anderen, ebenfalls von willkürlichem Kindsentzug betroffenen Vater das Prinzip seiner Rechtssprechung erläutert. Zitat:

"Ja wissen sie, Herr [Name des betroffenen Vaters], bei den Menschen verhält es sich doch so wie in der Tierwelt. Die Männchen zeugen den Nachwuchs und kümmern sich anschliessend um nichts mehr. Und die Weibchen tragen den Nachwuchs aus und sorgen für die Aufzucht."

Gemäss dieser einfältigen Logik geniesst eine Kindsmutter bei Bruhin somit unbegrenzten Schutz vor dem Gesetz. Selbst wenn sie ihre eigenen Kinder emotional missbraucht und vom Vater zu entfremden versucht. Aus der Sicht eines Bruhin verteidigt eine solche Mutter lediglich ihr "Recht" auf alleinige Aufzucht!

Wenn sich ein Vater hilfesuchend an solche Behörden wendet, dann ist jegliche Hoffnung vergebens. Väter, welche sich wie Mütter an der Kinderbetreuung beteiligen wollen, werden wie aufdringliche Deppen behandelt.

Bruhin durfte in seinen 33 Jahren als Verwaltungsgerichtspräsident unzähligen Müttern zum Privileg der alleinigen Aufzucht verhelfen. Mütterlichen Kindsmissbrauch hatte er dabei grosszügig ignoriert. Ich mag mir gar nicht vorstellen, wie viele Fehlurteile gegen das Kindeswohl in dieser langen Zeit gefällt wurden.

Beispiel: In meinem eigenen Fall überging er sogar ein wissenschaftliches Gutachten, welches forderte, dass meine Tochter deutlich mehr Zeit bei mir verbringen sollte. Im Beschluss des Verwaltungsgerichts blieben auch sämtliche weiteren Argumente meiner Anwälte völlig unbeachtet.

Ich hatte bereits am 28. Oktober 2010 erstmals Strafanzeige gegen Werner Bruhin, Ruth Miksovic-Waldis (Richterin), Marcel Birchler (damals Richter), Bernhard Zumsteg (Richter) und Gion Tomaschett (damals Gerichtsschreiber, heute Vizepräsident des Verwaltungsgerichts (!)) eingereicht. Ich erlebte Amtsmissbrauch, Willkür und Beihilfe zum Kindsmissbrauch.
Die Staatsanwaltschaft verweigerte jede Untersuchung. Der Fall ist momentan beim Kantonsgericht hängig.

Anstatt in einem Gefängnis über Amts- und Kindsmissbrauch zu sinieren, durften und dürfen solche Leute weiterhin den Kindesschutz verhindern. Die leidenden Kinder sind ihnen egal.

Ich weiss nicht, vor was ich mich mehr ekeln soll - vor der brechreizerregenden Mega-Blödheit eines Bruhin, oder der Demenz der Staatsanwaltschaft, die eine Untersuchung bisher verweigerte.

All diese Leute verweigern ihre Pflichten - und unterstützen damit den täglichen Missbrauch an vielen Kindern.

Mütterlicher Kindsmissbrauch ist im Kanton Schwyz erlaubt!

4. September 2012

Mittlerweile ist die Antwort des Kantonsrates auf meine Aufsichtsbeschwerden eingetroffen. Ergebnis: Die höchste Schwyzer Behörde mag nicht darauf eintreten.

Nun, wenn man nichts untersucht, dann kann man natürlich auch nichts feststellen! Nach wie vor können somit Leute wie zum Beispiel Othmar Suter oder Peter Schumacher (Gemeinde Schwyz), Michael Hagenbuch (Beschwerdedienst der Regierung) oder unsere Regierungsräte ihre kindsmissbräuchlichen Ansichten offiziell im Amt ausleben (siehe u.a. Aufsichtsbeschwerde vom 24. Janaur 2012). Und niemand schaut hin!

All den Vätern, die sich in den letzten Wochen mit gleichen oder ähnlichen Erlebnissen an mich wandten, kann ich somit lediglich antworten: es ist leider so - mütterlicher Kindsmissbrauch ist im Kanton Schwyz erlaubt.

Unsere Behörden haben folgenden Grundsatz verinnerlicht:
Wenn eine Kindsmutter den eigenen Kindern den Zugang zum Vater verwehrt, dann verweigern die Behörden den Kindern bzw. dem Vater jede Hilfe. Dabei bemühen sie immer den gleichen Spruch: Wenn die Eltern streiten, dann ist es nicht gut für das Kind, wenn es zu oft beim Vater ist. Welches Leid damit den Kindern und Vätern zugefügt wird, interessiert niemanden.

Die Behörden glauben unerschütterlich, dass Kindsmütter nur gutes tun, und somit nur eine einzige Person als Ursache eines Streites in Frage kommt: der Kindsvater.

Die Tatsache, dass es leider einige Kindsmütter mit Persönlichkeitsstörungen gibt (so wie es natürlich auch solche Kindsväter gibt), die keinen Skrupel kennen, ihren eigenen Kindern schweren psychischen Schaden beizufügen, entlockt unseren Behörden nicht die geringste Reaktion.

Folgerung: im Kanton Schwyz ist mütterlicher Kindsmissbrauch erlaubt!

Reuteler: "Ich hatte immer den Durchblick"

4. August 2012

Alt-Regierungsrat Reuteler versuchte seine Zeit als Regierungsrat des Kantons Schwyz in einem Interview im "Bote der Urschweiz" vom 14. Juli 2012 auf den Punkt zu bringen und sagte: "Ich hatte immer den Durchblick".

Drei Monate vor diesem Interview hatte ich eine weitere Verfügung bekommen, die vom Gesamt-Regierungsrat unterschrieben wurde. In diesem Verfahren ging es um die Kompensation von 52 Besuchstagen, die meiner Tochter und mir von der Kindsmutter aus Rachsucht willkürlich verweigert wurden. Dazu muss man wissen, dass im Zusammenhang mit meinen verschiedenen Verfahren mittlerweile auch ein kinderpsychiatrisches Fachgutachten vorgelegen hat, welches vom gleichen Regierungsrat in Auftrag gegeben wurde. Dieses Gutachten empfiehlt, dass meine Tochter deutlich mehr Zeit als bisher mit mir verbringen sollte.

Trotzdem verweigerte der Regierungsrat meiner Tochter und mir (unter anderem) die Kompensation der erwähnten 52 Tage mit folgender absurden Behauptung: das Nachholen dieser Besuchsrechtstage sei "dem Kindswohl von [Name des Kindes] abträglich" - schliesslich gäbe es ja Meinungsverschiedenheiten zwischen den Eltern. Als ob meine Tochter dies auszubaden hätte.

Erneut durfte ich somit miterleben, wie sich Laienbehörden über Fachmeinungen stellen. Laienbehörden, denen jeder Zugang zu vernünftigem Denken abgeht. Laienbehörden, die auf diese Weise letztlich Kindsmissbrauch betreiben.

Reuteler leitete dabei das Justizdepartement und dort ist auch der Beschwerdedienst angesiedelt. Das Team um Michael Hagenbuch hatte in den letzten Jahren mehrfach gegen das Kindswohl gerichtete Entscheide vorbereitet und tut dies unbeirrt auch heute noch.

Trotzdem geht Regierungsrat Reuteler mit gutem Gefühl in den Ruhestand: "Ich hatte immer den Durchblick". Michael Hagenbuch hat er leider vergessen mitzunehmen. Arme Kinder.

Demo vom 28. Juni 2012

29. Juni 2012

Gestern haben Thomas und ich die ersten beiden Demos durchgeführt. Am Morgen vor dem Rathaus in Schwyz anlässlich einer Kantonsratssitzung (siehe auch Bericht und Bilder), am Mittag vor dem Gebäudeteil der Kantonsschule Kollegium Schwyz, in dem das Innendepartement, das Verwaltungsgericht und das Kantonsgericht hausen.
Es war für mich eine zwiespältige Erfahrung. Auf der positiven Seite waren die vielen Kantonsrätinnen und -räte sowie die Passanten, welche unser Anliegen unterstützten und die Ohmacht der Väter nachvollziehen konnten.
Auf der negativen Seite waren mir die Leute aufgefallen, die in selbstherrlicher Manier forderten, dass wir sofort verschwinden sollen: Vor dem Rathaus waren das der Staatsschreiber, der Standesweibel und ein Staatsanwalt. Vor der Kantonsschule Kollegium Schwyz eine Person aus der Verwaltung. Das erinnerte mich an die üblen Zustände in gewissen Oststaaten.
Selbstverständlich sind wir geblieben. Und selbstverständlich nenne ich die Personen beim Namen, die den emotionalen Missbrauch meiner Tochter unterstützen.

Los geht's!

18. Juni 2012

Ich habe mich entschlossen, Aufsichtsbeschwerden, Leserbriefe und weitere Dokumente mit "öffentlichem" Charakter über eine eigene Website zu veröffentlichen. Dies auch im Hinblick auf die ersten kleinen Demonstrationen, die per Ende Juni geplant sind. Die Dokumente sollen interessierten Menschen ermöglichen, sich anhand eines (weiteren) Beispiels über das Problem der unfähigen Schweizer Behörden im Bereich des Kindesschutzes zu informieren.